Anerkennung ausländischer Ausweise und Kurse

Kandidaten, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Ultraschallausbildung in der Schweiz arbeiten müssen die Ausbildung nach schweizerischem Ausbildungs-Curriculum durchführen (anerkannte Grundkurse und Aufbaukurse können im Ausland durchgeführt werden; Schlusskurs und Schlussprüfung müssen zwingend immer in der Schweiz durchgeführt werden; bezüglich Supervisionen und Ausbildungszeit bis zur Schlussprüfung gilt das Reglement)

Kandidaten, die zum Zeitpunkt des Beginns der Ultraschallausbildung nicht in der Schweiz arbeiten:

  • mit anerkanntem abgeschlossnen ausländischem Diplom (Anfrage notwendig): mit anerkanntem Grund-, Aufbau und Schlusskurs und 200 Supervisionen + 200 selbständige durch Tutor kontrollierte Untersuchungen: benötigen noch SGUM Schlusskurs und Schlussprüfung.
  • mit anerkanntem Grund-, Aufbau und Schlusskurs aber ohne Supervisionen: benötigen 200 Supervisionen mit einem SGUM Tutor + 200 selbständige durch SGUM Tutor kontrollierte Untersuchungen; sowie SGUM Schlusskurs und Schlussprüfung

Anerkennung ausländischer Kurse für den Erwerb Fähigkeitsausweis SGUM Sektion Bewegungsapparat in der Schweiz

  • Ausländische  Kurse müssen Mindestanforderungen erfüllen um anerkannt zu werden (siehe unten Kriterien für die Anerkennung von Kursen).
  • Grundsätzlich werden nur äquivalente Grundkurse und Aufbaukurse anerkannt.
  • Falls Sie Grund- oder Aufbaukurs im Ausland absolvieren möchten braucht es zwingend vor dem Kurs eine vorgängige Anfrage für Anerkennung des Kurses. 
    • Anonsten gelten die dieselben Bestimmungen bezüglich Supervisionen, eigenverantwortliche Untersuchungen, Prüfung gemäss Reglement

Praktisches Vorgehen:

Anerkennung einer abgeschlossenen zertifizierten ausländischen Ausbildung (DEGUM, ÖGUM, weitere) mit Diplom

  • Sie haben ein eidgenössisches Arztdiplom oder eidgenössisch anerkanntes ausländisches Arztdiplom
  • Damit Sie den Fähigkeitsausweis Bewegungsapparat nach SGUM beantragen können, müssen Sie noch Schlusskurs und Schlussprüfung in der Schweiz absolvieren.
  • Die geforderten Supervisionen und eigenverantwortliche Untersuchungen entfallen.
  • Ausbildung wird nur anerkannt wenn der Antragsteller während der Zeit der Ausbildung auch im entsprechenden Land mit Ultraschall-Diplom gearbeitet hat.
  • Wird der Grund- und Aufbaukurs im Ausland durchgeführt müssen trotzdem die Supervsisionen zwischen den Kursen gemäss unserem Reglement durchgeführt resp. nachgeholt werden.
  • Supervisionen werden nur anerkannt, wenn sie von einem Tutor oder Supervisor der SGUM Bewegungsapparat attestiert und kontrolliert wurden.

Antrag für Anerkennung eines ausländischen Diploms mit bitte um folgende Beilagen:

  • Lebenslauf
  • Ausländisches Diplom