Anerkennung ausländischer Ausweise und Kurse
Kandidaten, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Ultraschallausbildung in der Schweiz arbeiten müssen die Ausbildung nach schweizerischem Ausbildungs-Curriculum durchführen (anerkannte Grundkurse und Aufbaukurse können im Ausland durchgeführt werden; Schlusskurs und Schlussprüfung müssen zwingend immer in der Schweiz durchgeführt werden; bezüglich Supervisionen und Ausbildungszeit bis zur Schlussprüfung gilt das Reglement)
Kandidaten, die zum Zeitpunkt des Beginns der Ultraschallausbildung nicht in der Schweiz arbeiten:
- mit anerkanntem abgeschlossnen ausländischem Diplom (Anfrage notwendig): mit anerkanntem Grund-, Aufbau und Schlusskurs und 200 Supervisionen + 200 selbständige durch Tutor kontrollierte Untersuchungen: benötigen noch SGUM Schlusskurs und Schlussprüfung.
- mit anerkanntem Grund-, Aufbau und Schlusskurs aber ohne Supervisionen: benötigen 200 Supervisionen mit einem SGUM Tutor + 200 selbständige durch SGUM Tutor kontrollierte Untersuchungen; sowie SGUM Schlusskurs und Schlussprüfung
Anerkennung ausländischer Kurse für den Erwerb Fähigkeitsausweis SGUM Sektion Bewegungsapparat in der Schweiz
- Ausländische Kurse müssen Mindestanforderungen erfüllen um anerkannt zu werden (siehe unten Kriterien für die Anerkennung von Kursen).
- Grundsätzlich werden nur äquivalente Grundkurse und Aufbaukurse anerkannt.
- Falls Sie Grund- oder Aufbaukurs im Ausland absolvieren möchten braucht es zwingend vor dem Kurs eine vorgängige Anfrage für Anerkennung des Kurses.
- Anonsten gelten die dieselben Bestimmungen bezüglich Supervisionen, eigenverantwortliche Untersuchungen, Prüfung gemäss Reglement
Praktisches Vorgehen:
- wir bitten um vollständiges Ausfüllen des online Formular “Antrag zur Anerkennung sektionsfremder Kurse”
- ist ein Kurs anerkannt: Bitte um Zusendung des Kurszertifikates nach dem Kurs per e-mail.
Anerkennung einer abgeschlossenen zertifizierten ausländischen Ausbildung (DEGUM, ÖGUM, weitere) mit Diplom
- Sie haben ein eidgenössisches Arztdiplom oder eidgenössisch anerkanntes ausländisches Arztdiplom
- Damit Sie den Fähigkeitsausweis Bewegungsapparat nach SGUM beantragen können, müssen Sie noch Schlusskurs und Schlussprüfung in der Schweiz absolvieren.
- Die geforderten Supervisionen und eigenverantwortliche Untersuchungen entfallen.
- Ausbildung wird nur anerkannt wenn der Antragsteller während der Zeit der Ausbildung auch im entsprechenden Land mit Ultraschall-Diplom gearbeitet hat.
- Wird der Grund- und Aufbaukurs im Ausland durchgeführt müssen trotzdem die Supervsisionen zwischen den Kursen gemäss unserem Reglement durchgeführt resp. nachgeholt werden.
- Supervisionen werden nur anerkannt, wenn sie von einem Tutor oder Supervisor der SGUM Bewegungsapparat attestiert und kontrolliert wurden.
Antrag für Anerkennung eines ausländischen Diploms mit bitte um folgende Beilagen:
- Lebenslauf
- Ausländisches Diplom