Allgemeine Informationen
Unsere Sektion führt Fortbildungskurse für Ärzte mit eidgenössischem Arztdiplom oder eidgenössisch anerkanntem ausländischem Arztdiplom durch für Sonographie des Bewegungsapparates.
Grund-, Aufbau- und Schlusskurse für die Sonographie der Säuglingshüfte führt die Sektion selbst nicht mehr durch, sondern arbeitet mit der Schweizerischen Vereinigung für Ultraschall in der Pädiatrischen Praxis (SVUPP) zusammen und empfiehlt deren Kurse.
Organisation der Weiter- und Fortbildung
Die Dachorganisation SGUM ist zuständig für die Verwaltung und Kontrolle aller SGUM Fähigkeitsausweise.
Die Sektionen in unserem Fall die Sektion Bewegungsapparat ist für die Weiterbildung/Ausbildung bis zur Erlangung des Fähigkeitsausweis (bestandene Prüfung) zuständig.
Nach erhalt des Fähigkeitsausweis können Sie Mitglied unserer Sektion werden und so das Vereinsleben mitgestalten. Nach bestandener Prüfung ist ein Antrag auf Mitgliedschaft hier möglich:
Erste Schritte:
1. Eröffnen Sie ein Konto bei der Dachorganisation: https://sgum-ssum.ch/my_sgum/
- hier werden alle Daten zentral verwaltet und ist Ihre Anlaufstelle nach Erhalt des Fähigkeitsausweis SGUM Sonographie Modul Bewegungsapparat (FA BWA)
- insbesondere auch die Fortbildung nach erhalt des FA BWA ; Re-Zertifizierung; Vergabe von Credits werden hier organisiert
2. Eröffnen Sie ein Konto hier auf unserer Sektionswebseite: www.msus-schweiz.ch
- hier wird die ganze Weiterbildung bis zum FA BWA organisiert
- nach bestandener Prüfung resp. Erhalt des Fähigkeitsausweis haben Sie die Möglichkeit Mitglied in unserer Sektion zu werden
- nach Erhalt des Fähigkeitsausweis haben Sie eine Fortbildungspflicht diese wird durch die Dachorganisation (siehe oben) kontrolliert.
Begriffsdefinition zur theoretischen und praktischen Weiterbildung:
Hospitation: Der Auszubildende ist bei den Ultraschalluntersuchungen eines Tutors in der Praxis/Klinik anwesend, zwecks Vertiefung der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie um mehr pathologische Befunde zu sehen. Er darf hierbei mindestens die jeweils pathologischen Hauptbefunde nachschallen. Hospitationen werden für die Weiterbildung Fähigkeitsausweis Sonographie BWA nicht angerechnet. Es sind nur Supervisionen erlaubt.
Supervision: Der Tutor ist während der gesamten Untersuchung anwesend oder führt die Ultraschalluntersuchung anschliessend und in Anwesenheit des Auszubildenden selber nochmals vollständig durch “=direkte Supervision”.
Die Weiterbildung erfolgt entsprechend dem Fähigkeitsausweis „Modul Bewegungsapparat“, wobei „kontrolliert“ in der Sektion Bewegungsapparat als Supervision zu verstehen ist.
Supervisionen gemäss Definition oben werden durch Tutor/Supervisor nach Durchführung direkt in der Datenbank www.msus-schweiz.ch eingetragen.
Es werden nur Supervisionen durch einen anerkannten Tutor oder Supervisor SGUM FA Sonographie Modul BWA anerkannt.
Eigenveranwortliche Untersuchungen: Der Auszubildende führt ohne einen Tutor oder Supervisor an der Seite eine komplette Untersuchung bei einem Patienten durch und dokumentiert den Befund - Diagnose (inklusive Bilddokumentation) in einem definitiven schriftlichen Bericht. Lernziel: selbständige eigenverantwortliche Formulierung eines sonographischen Befundes und Diagnose. 200 eigenverantwortliche Untersuchungen müssen nach dem Schlusskurs durchgeführt und anschliessend einem Tutor vorgelegt werden; dieser trägt diese dann pauschal in die msus-schwei.ch - Datenbank ein.
Tutoren: falls Sie noch kein Tutor oder Supervisor haben der mit Ihnen die Supervisionen durchführt müssen Sie einen Kollegen kontaktieren:
"Suche" oben rechts: zBsp. Wohnort oder auch leer lassen für “alle” dann Filtern nach “Alle Visoren”
Anzahl Supervisionen:
1 Supervision = 1 komplette Untersuchung einer Region mit Bericht und Bilddokumentation
1 eigenverantwortliche Untersuchung = 1 komplette Untersuchung einer Region mit Bericht und Bilddokumentation
Beispiele: Schulterregion links = 1 Supervision; Schulterregion bds. = 2 Supervisionen.
Als Ultraschallregionen zählen:
- Schulter
- Ellenbogen
- Hand
- Hüfte
- Knie
- Fuss
Fähigkeitsausweis Sonographie (SGUM), Modul Bewegungsapparat:
Besuch der Kurse der Sektion Bewegungsapparat SGUM gemäss den untenstehenden Kriterien.
Vorgängig ist grundsätzlich die Vertiefung der anatomischen Kenntnisse und die Auseinandersetzung mit den sonographischen Möglichkeiten am Bewegungsapparat empfohlen.
- Studium der Lernziele Anatomie und Pathologie der Sektion
- ESSR Guidelines
- Absolvierung des EULAR-Online-Sonographie-Kurses
Kurse:
Grundkurs (basic): Dauer 18 Stunden (Grundlagen und Normalbefunde)
Aufbaukurs (intermediate): Dauer 18 Stunden (Grundlagen pathologische Befunde)
Schlusskurs (advanced): Dauer 12 Stunden (Repetitionen und Ausblicke, Vertiefung der pathologischen Befunde, Administratives)
Insgesamt: 48 Stunden
Der genaue Inhalt der einzelnen Kurse richtet sich nach den Lernzielen (siehe Kursunterlagen)
Für die Handchirurgen gelten separate auf ihre Bedürfnisse fokussierte Richtlinien.
Schlussprüfung:
Nach Abschluss des Schlusskurses und komplettierung der 200 eigenverantwortlichen Untersuchungen erfolgt eine Schlussprüfung. Sie kann frühestens zwei Jahre nach dem Grundkurs und nicht gleichzeitig mit dem Schlusskurs absolviert werden.
Konkreter Ablauf Ausbildung Fähigkeitsausweis Sonographie Modul Bewegungsapparat:
Die Kurse der Sektion Bewegungsapparat SGUM sind nur für Ärzte mit eidg. Arztdiplom oder eidgenössisch anerkanntem ausländischem Arztdiplom bestimmt.
1. Grundkurs
100 (Supervision siehe oben) = 100 Untersuchungen vor dem Aufbaukurs
2. Aufbaukurs
100 (Supervision siehe oben) = 100 Untersuchungen vor dem Schlusskurs
3. Schlusskurs
200 eigenveranwortliche Untersuchungen (selbständig, Hospitation) mit ausgewogener Verteilung (alle Regionen in die Verteilung einbezogen) am Bewegungsapparat müssen innerhalb von 2 Jahren nach dem letzten Kursbesuch selbständig durchgeführt und dokumentiert (Bericht und Bilddokumentation) werden. Hier sind Hospitationen wünschenswert und zu begrüssen.
Die dokumentierten 200 selbständigen Untersuchungen müssen durch einen Tutor kontrolliert und bestätigt (Eintrag in die Datenbank) werden.
4. Schlussprüfung
5. Antrag Fähigkeitsausweis mit Zertifikat über bestandene Prüfung SGUM Dachorganisation
- Für den definitiven Erhalt des Fähigkeitsausweis ist ein Facharzttitel notwendig.
Bemerkungen:
- Supervisionen vor dem Grundkurs werden nicht angerechnet
- Inhaber des schweizerischen Fähigkeitsausweis SGUM Sonographie anderes Modul (zBsp. Abdomen) müssen 50% der verlangten Supervisionen und eigenverantwortlichen Untersuchungen durchführen.
Antrag für reduzierte Anzal Supervisionen und eigenverantwortliche Untersuchungen hier.
- Die Teilnehmerzahl der Kurse ist im allgemeinen beschränkt, um die praktischen Übungen an den Geräten effizient vermitteln zu können. Berücksichtigt werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eintreffens, wobei auf die festgelegten Kontingente abgestellt wird.
- Die Sektion Bewegungsapparat der SGUM behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl einen Kurs abzusagen. In diesem Falle werden bereits geleistete Zahlungen der Teilnehmer zurückerstattet. Anspruch auf weitere Entschädigungen können an die Sektion nicht gestellt werden.
- Die Kaffeepausen-Verpflegung und die Mittagessen werden in der Regel an den einzelnen Kurstagen gemeinsam eingenommen und sind in den Kurskosten enthalten. Alle übrigen Unkosten wie Reise, Unterkunft, übrige Mahlzeiten und Lehrmittel sind Sache des Teilnehmers.