Zusatzinformation Rheumatologie
Wir empfehlen allen Aerzten in Ausbildung zum Facharzttitel “Rhematologie” mit Beginn der Ausbildung zum Facharzt spätestens auch die Ausbildung Sonographie zu beginnen. Ziel ist es den Fähigkeitsausweis resp. die Schlussprüfung unmittelbar mit der Facharztprüfung erfolgreich abzugschliessen.
Die Richtlinien zur Erlangung des Fähigkeitsausweises Ultraschall SGUM Bewegungsapparat sind auf die Vorgaben des SIWF und der FMH abgestimmt.
Supervision
Die sich in Ausbildung zum Facharzt “Rheumatologie” befindenden Aerzte werden in den entsprechenden Ausbildungskliniken supervidiert. Idealerweise durch einen Tutor SGUM Bewegungsapparat.
Sollte an einer Ausbildungsklinik aus personellen Gründen kein Tutor verfügbar sein ist es möglich als Übergangslösung ein Supervisor zu ernennen.
Voraussetzung zum Supervisor:
Der Status „Supervisor“ erlaubt das Ausbilden und Supervidieren von Ultraschalluntersuchungen gemäss Richtlinien der SGUM Sektion Bewegungsapparat als Kaderarzt an der Klinik.
- Obararzt/Kaderarzt/Arzt an einer Ausbildungsklinik Rheumatologie
- FMH Rheumatologie und den Fähigkeitsausweis SGUM Bewegungsapparat abgeschlossen
- Supervisor muss Mitglied der SGUM Sektion Bewegungsapparat sein
Ziel bleibt es aber möglichst viele gut ausgebildete SGUM Tutoren als Oberärzte/ Kaderärzte an den Kliniken zur Verfügung zu haben, es ist deshalb wünschenswert, jeweils rechtzeitig von der Klinikleitung aus an neu auszubildende Tutoren zu denken und geeignete Tutorkandidaten dem SGUM Vorstand zu melden.
Die Vorgehensweise ist so, dass der Chefarzt ad personam für geeignete Oberärzte/Kaderärzte , welche vorgenannte Bedingungen erfüllen, den Status „Supervisor“ beim Vorstand SGUM Sektion Bewegungsapparat beantragen kann.
E-mail Adresse für Meldung/ Antrag Tutoren oder Supervisoren: