Schlussprüfung
Die Voraussetzung für den Erwerb des Fähigkeitsausweises (FA) «Sonografie SGUM Modul Bewegungsapparat» ist das erfolgreiche Bestehen der Schlussprüfung. Die Bestimmungen zur Prüfungszulassung und -durchführung richten sich nach dem SIWF-Fähigkeitsprogramm «Sonografie SGUM» der Schweizerischen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin vom 1.1.2020.
- Die Schlussprüfung kann frühestens zwei Jahre nach Besuch des Grundkurses und nicht gleichzeitig mit dem Schlusskurs absolviert werden.
- Der Vorstand bestimmt, wer den Prüfungsvorsitz innehat.
- Zeitpunkt, Ort und beteiligte Examinatoren und Personen werden von den Prüfungsvorsitzenden beziehungsweise zuständigen Vorstandsmitgliedern festgelegt.
- An der Prüfung wird ein Examinator die Prüfung abnehmen, zusätzlich erfolgt die Beurteilung durch zwei weitere Co-Examinatoren.
Die Prüfung kann in den Sprachen Deutsch, Französisch oder Englisch abgenommen werden.
Anmeldung zur Schlussprüfung
Bitte beachten Sie die Kursbedingungen: Alle müssen erfüllt sein damit eine Anmeldung möglich ist.
Ablauf einer Prüfung
Eine vollständige Schultersonographie, sowie die Sonographie eines weiteren zusätzlichen Gelenkes oder Weichteilregion sollen an einem Patienten oder einer Patientin vorgezeigt.
Der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin müssen den kompletten Untersuchungsgang einer Schulter (inklusive korrekter Patientenposition) richtig und vollständig durchführen, die Anatomie und die pathologischen Befunde korrekt benennen, und auch erwähnen, auf welche Befunde geachtet werden müssen. Die Examinatoren und Co-Examinatoren können Zusatzfragen (z.B. zu Untersuchungstechnik, Beurteilung, Geräteeinstellung, Grundlagen der Sonographie) stellen, welche korrekt beantwortet werden müssen. Die Schulteruntersuchung muss innerhalb von 25 Minuten abgeschlossen sein, dies beinhaltet die korrekte Beschreibung der pathologischen Veränderungen und das Nennen der daraus resultierenden Diagnose.
Die zweite Gelenk- oder Weichteilregion wird nach Zufallsprinzip gewählt. Diese Untersuchung muss auch wie oben beschrieben durchgeführt werden und nach weiteren 15 Minuten mit korrekter Beschreibung der pathologischen Veränderungen und dem Benennen der daraus resultierenden Diagnose abgeschlossen werden.
An der Prüfung wird ein formalisiertes Protokoll geführt, bei welchem die korrekten und nicht korrekten Untersuchungstechniken und Antworten notiert werden. Das Protokoll wird von allen Examinatoren unterzeichnet.
Bei Bestehen der Prüfung erhält der Kandidat/die Kandidatin eine vorläufige, von den Examinatoren unterzeichnete Prüfungsbestätigung, welche direkt an die SGUM geschickt werden sollte, um den definitiven Fähigkeitsausweis von der SGUM zu erhalten.
Nicht-Bestehen einer Schlussprüfung
Bei Nicht-Bestehen der Schlussprüfung bestimmen die beteiligten Examinatoren das sinnvollste weitere Vorgehen. Die Examinatoren können Auflagen bis zum Zeitpunkt der Prüfungswiederholung erteilen (z.B, Besuch spezifischer Ultraschallkurse, zusätzliche Supervisionen, frühester Zeitpunkt für die nächste Prüfung).
Bei der Wiederholungsprüfung wird ein bisher nicht beteiligter Examinator die Prüfung abnehmen.
Rekursmöglichkeit
Bei Differenzen über den Ausgang der Schlussprüfung ist der Vorstand der Sektion SGUM Bewegungsapparat erste Rekursinstanz.
Gebühr
Die Zahlungsinformationen erhalten Sie mit dem Bestätigungsmail bei der Prüfungsregistration. Bei einer Abmeldung weniger als 4 Wochen vor dem Prüfungstermin wird die gesamte Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt werden, eine Rückerstattung oder Verschiebung des Prüfungstermines ist nicht möglich.