Anerkennung sektionsfremde Kurse
Anerkannte Ausbildungskurse
CAVE: Bitte registrieren Sie sich auf unserer Webseite. Ansonsten können Ihnen die Kurse nicht attestiert werden.
Es werden Grund- und Aufbaukurse anerkannt. Schlusskurs und Schlussprüfung muss in der Schweiz durchgeführt werden.
Anerkannt werden Grund- und Aufbaukurse der DEGUM und ÖGUM falls die Kurse die Vorgaben der SGUM Bewegunsapparat erfüllen: siehe unten.
In jedem Fall braucht es einen Antrag für Anerkennung des Kurses: hier.
Kriterien für die Anerkennung von Kursen
Allgemein:
- Gruppengrösse für praktische Übungen: max. 5 Teilnehmer pro Tutor
- Der Tutor muss entsprechend SGUM Tutoren qualifiziert sein: für Deutschland mind. DEGUM Stufe II oder III.
- Theorie:mindestens 6h ohne Pause
- Praktisches Arbeiten am Ultraschallerät: mindestens 6 1/2h ohne Pause
- Alle Kriterien müssen im Kurszertifikat ersichtlich sein.
Inhalt Grundkurs:
In der Theorie müssen die Grundlagen der Sonografie samt Artefakten besprochen werden.
Die Sonoanatomie der folgenden Gelenke (Schultern, Ellbogen, Hand, Hüfte, Knie, Fuss) muss instruiert werden.
Alle Lernziele SGUM BWA Anatomie instruiert werden.
Inhalt Aufbaukurs:
In der Theorie muss die Sonopathologie folgender Gelenke gemäss unseren Lernzielen behandelt werden: Schulter, Ellbogen, Hand, Hüfte, Knie und Fuss.
Inhalt Schlusskurs:
Falls Sie den Fähigkeitsausweis in der Schweiz anstreben werden ausländische Schlusskurse nicht anerkannt; der Schlusskurs muss in der Schweiz durchgeführt werden.
Schlussprüfung:
Die Schlussprüfung wird von allen Kandidaten für den Fähigkeitsausweis Bewegungsapparat (SGUM) gefordert.
Supervision:
Auch wenn Sie die Kurse im Ausland machen müssen Sie zusammen mit einem SGUM anerkannter Tutor/Supervisor 100 Untersuchungen vor dem Aufbaukurs und 100 Untersuchungen vor dem Schlusskurs durchführen.