Rezertifizierung
Die Dachorganisation SGUM ist zuständig für die Verwaltung und Kontrolle aller SGUM Fähigkeitsausweise.
Die Sektionen in unserem Fall die Sektion Bewegungsapparat ist für die Weiterbildung/Ausbildung bis zur Erlangung des Fähigkeitsausweis (bestandene Prüfung) zuständig.
Nach erhalt des Fähigkeitsausweis können Sie Mitglied unserer Sektion werden und so das Vereinsleben mitgestalten. Nach bestandener Prüfung ist ein Antrag auf Mitgliedschaft hier möglich.
1. Webseite der SGUM Dachorganisation: https://sgum-ssum.ch/
- ihr persönliches Portal zur Verwaltung des Fähigkeitsausweis bei der Dachorganisation: https://sgum-ssum.ch/my_sgum/
- hier werden alle Daten zentral verwaltet und ist Ihre Anlaufstelle nach Erhalt des Fähigkeitsausweis SGUM Sonographie Modul Bewegungsapparat (FA BWA)
- insbesondere auch die Fortbildung nach erhalt des FA BWA ; Re-Zertifizierung; Vergabe von Credits werden hier organisiert
2. Unserer Sektionswebseite für : www.msus-schweiz.ch
- hier wird die ganze Weiterbildung bis zum FA BWA organisiert
- nach bestandener Prüfung resp. Erhalt des Fähigkeitsausweis haben Sie die Möglichkeit Mitglied in unserer Sektion zu werden
- nach Erhalt des Fähigkeitsausweis haben Sie eine Fortbildungspflicht diese wird durch die Dachorganisation (siehe oben) kontrolliert.
- Unsere Sektion organisiert Refresherkurs für Titelträger und führt ein aktives Vereinsleben für alle Begeisterte der Sonographie Bewegungsapparat
- Wir würden uns freuen wenn Sie nach erhalt des Fähigkeitsausweis/bestandene Prüfung Mitglied werden: Formular.
Die ordentlichen Sektionsmitglieder verpflichten sich zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, welche von der Sektion Bewegungsapparat anerkannt werden.
Der Fortbildungsumfang für eine erfolgreiche Rezertifizierung beträgt 50 Stunden pro 5 Jahre, 30% davon (15 Stunden) in Form von Selbststudium. Bitte Studieren Sie die Richtlinien der SGUM.
- Bei Zugehörigkeit zu mehreren Fachsektionen gelten die Richtlinien der SGUM.
- Ausserdem angerechnet wird der erneute Besuch eines Aufbau oder Schlusskurses, der Sektion SGUM Bewegungsapparat, eines auswärtigen von der Sektion anerkannten Refresherkurses, eines entsprechenden Kongresses sowie die Tätigkeit als Lehrperson.
- Bei ungenügender Rezertifizierung kann die Generalversammlung der Sektion die Aberkennung der Mitgliedschaft beschliessen.
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